Bei der Übernahme von Tourismusbetrieben soll es künftig mehr Zeit geben, bestimmte gewerberechtliche Anforderungen an Betriebsanlagen zu erfüllen. Nach Angaben des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus sieht die beschlossene Gewerbereform vor, die bisherige Übergangsfrist von drei auf fünf Jahre zu verlängern.
Die Änderung betrifft unter anderem Hotels und Gastronomiebetriebe, die übernommen und weitergeführt werden.
Sicherheitsrelevante Anforderungen bleiben ausgenommen
Die längere Übergangsfrist gilt nicht für alle Auflagen. Anforderungen, die notwendig sind, um Gefahren für Menschen zu verhindern oder unzumutbare Belästigungen zu vermeiden, bleiben davon ausgenommen.
Solche sicherheitsrelevanten Vorgaben müssen daher weiterhin unabhängig von der verlängerten Frist erfüllt werden.
Dokumente können einfacher an Behörden übermittelt werden
Die Reform sieht außerdem Erleichterungen bei der Übermittlung von Unterlagen vor. Bestimmte Dokumente sollen künftig im Einvernehmen mit der zuständigen Behörde elektronisch oder in anderer vereinbarter Form übermittelt werden können.
Damit soll der Verwaltungsaufwand bei Betriebsübernahmen und laufenden Verfahren reduziert werden.
Erleichterungen für Photovoltaik und E-Ladestationen
Auch bei Investitionen in Energieinfrastruktur sind Vereinfachungen vorgesehen. Bestimmte Photovoltaikanlagen und Ladestationen für Elektrofahrzeuge sollen unter bestimmten Voraussetzungen von einzelnen gewerberechtlichen Genehmigungspflichten ausgenommen werden.
Das bedeutet jedoch nicht, dass solche Anlagen grundsätzlich ohne jede weitere Genehmigung errichtet werden können. Andere baurechtliche, technische oder sicherheitsbezogene Anforderungen können weiterhin gelten.
Bedeutung für Hotels und Gastronomie
Für Tourismusbetriebe in Wien und ganz Österreich kann die längere Übergangsfrist vor allem bei Eigentümerwechseln oder Betriebsübernahmen relevant sein. Neue Betreiber erhalten dadurch mehr Zeit, bestimmte vorgeschriebene Anpassungen an bestehenden Betriebsanlagen umzusetzen.
Gleichzeitig sollen die vereinfachten Verfahren Investitionen in Photovoltaik und Ladeinfrastruktur erleichtern.
Ein konkretes Datum, ab dem alle genannten Änderungen wirksam werden, wurde in der veröffentlichten Mitteilung nicht genannt.

