Betriebsübernahmen im Tourismus: Übergangsfrist wird auf fünf Jahre verlängert
Facebook X Bei der Übernahme von Tourismusbetrieben soll es künftig mehr Zeit geben, bestimmte gewerberechtliche Anforderungen an Betriebsanlagen zu erfüllen. Nach Angaben des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus sieht die beschlossene Gewerbereform vor, die bisherige Übergangsfrist von drei auf fünf Jahre zu verlängern. Die Änderung betrifft unter anderem Hotels und Gastronomiebetriebe, die übernommen und
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