Wiener Landtag beschließt strengere Regeln für Kurzzeitvermietung

Der Wiener Landtag hat am 20. Oktober eine Verschärfung der Regeln für Kurzzeitvermietungen beschlossen. Das Paket umfasst Änderungen der Wiener Bauordnung sowie ein neues Wiener Kurzzeitvermietungsregister. Laut dem offiziellen Sitzungsbericht stimmten SPÖ, NEOS, FPÖ und Grüne für die Gesetzesänderungen, während die ÖVP dagegen votierte. Presseservice der Stadt Wien

Ziel der neuen Regelungen ist es, die kurzfristige Vermietung von Wohnungen über Plattformen besser kontrollieren zu können und zu verhindern, dass regulärer Wohnraum dauerhaft dem Wohnungsmarkt entzogen wird.

Neues Register für Kurzzeitvermietungen

Ein zentraler Bestandteil ist ein verpflichtendes Register für Wohnungen, die für Kurzzeitvermietungen angeboten werden.

Gastgeberinnen und Gastgeber müssen die jeweilige Wohneinheit registrieren. Nach einer positiven Prüfung wird eine Registrierungsnummer vergeben, die bei Inseraten auf Kurzzeitvermietungsplattformen angegeben werden muss. Presseservice der Stadt Wien

Die Registrierung soll den Behörden einen besseren Überblick darüber geben, welche Wohnungen kurzfristig vermietet werden und ob die jeweilige Nutzung zulässig ist.

Plattformen müssen Registrierungen überprüfen

Auch Vermittlungsplattformen werden stärker eingebunden. Nach den im Landtag diskutierten Bestimmungen sollen Plattformen prüfen, ob angebotene Unterkünfte über eine gültige Registrierung verfügen.

Sie sollen Registrierungen stichprobenartig kontrollieren, unzulässige Inserate entfernen und bestimmte Informationen an den Wiener Magistrat übermitteln. Presseservice der Stadt Wien

Damit soll die Kontrolle nicht allein bei den Behörden liegen.

Strengere Regeln für die Umwandlung von Wohnungen

Auch die Umwandlung regulärer Wohnungen in Beherbergungsstätten wird erschwert.

Nach den neuen Bestimmungen müssen bei entsprechenden Umwidmungen grundsätzlich mindestens 80 Prozent der Nutzflächen eines Gebäudes weiterhin Wohnzwecken dienen. Für Beherbergungsstätten sind zudem weitere Voraussetzungen vorgesehen, darunter mehrere räumlich zusammenhängende Zimmereinheiten und ein gesonderter Zugang von der Straße. Klassische Hotels sind von bestimmten Regelungen ausgenommen. Presseservice der Stadt Wien

Private Vermietung bis 90 Tage bleibt grundsätzlich möglich

Die bisherige Möglichkeit, die eigene Wohnung bei vorübergehender Abwesenheit für insgesamt bis zu 90 Tage pro Kalenderjahr kurzfristig zu vermieten, bleibt grundsätzlich bestehen.

Nach den beschlossenen Änderungen wird diese Ausnahme jedoch enger gefasst: Sie soll sich auf eine Wohnung beziehen, in der der Wohnsitz weiterhin aufrechterhalten wird. Presseservice der Stadt Wien

Regeln betreffen Eigentümer, Plattformen und Wohnungsmarkt

Die Änderungen sind für Wohnungseigentümer und Vermieter ebenso relevant wie für Buchungsplattformen und Bewohnerinnen und Bewohner, die sich mit den Auswirkungen touristischer Kurzzeitvermietungen auf den Wiener Wohnungsmarkt beschäftigen.

Wer eine Wohnung kurzfristig vermietet oder dies künftig plant, sollte für konkrete Fristen und rechtliche Verpflichtungen den endgültigen Gesetzestext und die offiziellen Informationen der Stadt Wien prüfen. Die Wiener Informationsdatenbank INFODAT veröffentlicht die Beschlüsse und Gesetzesunterlagen des Landtags.

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