Österreich setzt sich auf EU-Ebene für einfachere Verpackungsvorschriften für kleine und mittlere Unternehmen ein. Umweltminister Norbert Totschnig fordert Änderungen an den europäischen Verpackungsregeln, um insbesondere kleinere Betriebe beim grenzüberschreitenden Verkauf innerhalb der Europäischen Union zu entlasten.
Nach Angaben des Umweltministeriums können bereits geringe Verpackungsmengen für Unternehmen mit vergleichsweise hohem Verwaltungsaufwand und zusätzlichen Kosten verbunden sein. Besonders betroffen seien kleinere Betriebe, die Waren in mehrere EU-Mitgliedstaaten liefern.
Erleichterungen für kleine grenzüberschreitende Händler gefordert
Ein zentraler Punkt betrifft die Verpflichtung, in einzelnen EU-Staaten einen Bevollmächtigten zu bestellen. Österreich fordert, diese Pflicht für Unternehmen, die nur geringe Verpackungsmengen in Verkehr bringen, zunächst auszusetzen.
Darüber hinaus sollen Unternehmen mit sehr kleinen Verpackungsmengen nach den österreichischen Vorschlägen von bestimmten Berichtspflichten ausgenommen werden.
Konkrete Schwellenwerte dafür, welche Verpackungsmengen als gering oder als Kleinstmengen gelten würden, wurden in der aktuellen Mitteilung nicht genannt.
Zentrale EU-Registrierung statt Mehrfachanmeldungen
Österreich spricht sich außerdem für eine zentrale Registrierungsstelle auf EU-Ebene aus. Damit könnten Unternehmen vermeiden, sich für ähnliche Verpflichtungen in mehreren Mitgliedstaaten separat registrieren zu müssen.
Gerade für kleinere österreichische Unternehmen und Onlinehändler, die Kunden in mehreren EU-Ländern beliefern, könnte eine solche Lösung den administrativen Aufwand verringern.
Die vorgeschlagenen Vereinfachungen sind derzeit jedoch noch keine neu beschlossenen Ausnahmen. Österreich bringt diese Forderungen auf europäischer Ebene ein und drängt auf Änderungen an den bestehenden beziehungsweise geplanten Regelungen.
Größere Online-Plattformen sollen mehr Verantwortung übernehmen
Ein weiterer Vorschlag betrifft große Online-Plattformen. Nach Ansicht Österreichs sollen diese stärker in die Verantwortung genommen werden, wenn Waren über ihre Plattformen grenzüberschreitend verkauft werden.
Auch bei den Vorgaben für Transportverpackungen sieht das Umweltministerium weiteren Anpassungsbedarf.
Die österreichischen Vorschläge sollen nach Angaben des Ministeriums unter anderem im Zusammenhang mit dem noch für 2026 erwarteten europäischen Kreislaufwirtschaftsakt diskutiert werden.
Für Unternehmen bedeutet die Initiative daher zunächst noch keine unmittelbare Änderung ihrer bestehenden Pflichten. Ob und in welcher Form die vorgeschlagenen Erleichterungen umgesetzt werden, hängt von weiteren Entscheidungen auf EU-Ebene ab.

