Energiesicherheit: Ausschuss billigt Verlängerung der Gasvorsorge bis 2029

Der Wirtschaftsausschuss des österreichischen Parlaments hat ein Maßnahmenpaket zur Stärkung der Energieversorgungssicherheit gebilligt. Vorgesehen ist unter anderem, bestehende Regeln zur Gasbevorratung für Stromerzeuger sowie Bestimmungen des Energielenkungsrechts bis 2029 zu verlängern.

Die Zustimmung im Ausschuss bedeutet allerdings noch nicht, dass die geplanten Änderungen bereits in Kraft sind. Teile des Pakets enthalten Verfassungsbestimmungen und benötigen daher im Nationalrat auch die Unterstützung von Oppositionsparteien.

Gasreserven für Stromerzeuger sollen länger abgesichert werden

Ein zentraler Bestandteil des Vorschlags betrifft die Vorsorge mit Erdgas. Bestimmte Stromerzeuger sollen weiterhin verpflichtet sein, ausreichende Gasreserven vorzuhalten, damit die Stromproduktion auch bei möglichen Versorgungsengpässen abgesichert werden kann.

Mit der geplanten Verlängerung bis 2029 soll Österreich seine Vorsorgemaßnahmen gegen mögliche Störungen auf den Energiemärkten länger aufrechterhalten.

Die Regelungen sind Teil eines größeren Energiepakets zur Versorgungssicherheit und sollten nicht mit anderen geplanten gesetzlichen Bestimmungen zur allgemeinen Bevorratung von Gütern verwechselt werden.

Neue Pflichten für Ölraffinerien geplant

Das Maßnahmenpaket sieht außerdem zusätzliche Anforderungen für Ölraffinerien vor. Sie sollen Konzepte zur Versorgungssicherheit erstellen und bestimmte Informationen regelmäßig an die zuständigen Behörden melden.

Damit soll der Staat einen besseren Überblick über mögliche Risiken in der Versorgung mit Mineralölprodukten erhalten und im Krisenfall früher reagieren können.

Aus dem Vorschlag ergibt sich jedoch keine unmittelbare Aussage darüber, ob oder wie sich die Maßnahmen auf Energiepreise für Haushalte oder Unternehmen auswirken würden. Konkrete Einsparungen für Verbraucher werden in der veröffentlichten Parlamentsinformation nicht genannt.

Weitere Abstimmung im Nationalrat notwendig

Bevor die geplanten Regelungen tatsächlich wirksam werden können, muss das Gesetzgebungsverfahren fortgesetzt werden. Insbesondere für jene Teile, die Verfassungsbestimmungen betreffen, ist eine breitere Mehrheit im Parlament erforderlich.

Das Paket soll dazu beitragen, Österreichs Energieversorgung langfristig widerstandsfähiger gegen Krisen, Lieferausfälle und internationale Marktstörungen zu machen.

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