Wien, 28. Oktober 2026 – Staatssekretär Alexander Pröll hat ein neues Dreistufenmodell für den Umgang mit kamerafähigen Smart Glasses vorgestellt. Ziel ist es, die Privatsphäre der Bevölkerung besser zu schützen und heimliche Videoaufnahmen zu verhindern. Ein generelles Verbot der intelligenten Brillen ist nicht vorgesehen.
Drei Schutzstufen für unterschiedliche Bereiche
Der Vorschlag unterscheidet zwischen drei Bereichen mit unterschiedlichen Einschränkungen.
1. Nutzungsverbot an sensiblen Orten: In Schulen, Kindergärten, Umkleidekabinen, Toiletten, Bädern sowie Polizei- und Militäreinrichtungen sollen Smart Glasses grundsätzlich nicht verwendet werden dürfen.
2. Aufnahmeverbot in geschützten Bereichen: In Kinos, Theatern und bei Aufführungen soll das Tragen weiterhin möglich sein, das Aufzeichnen von Videos jedoch untersagt werden.
3. Sichtbare Aufnahmen im öffentlichen Raum: Wer mit Smart Glasses auf Straßen oder öffentlichen Plätzen filmt, soll dies deutlich erkennbar machen müssen. Vorgesehen ist beispielsweise ein gut sichtbares Aufnahmelicht, das sich nicht deaktivieren lässt.
Ausnahmen für gesundheitliche Bedürfnisse
Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen auf technische Assistenz angewiesen sind, sollen von bestimmten Einschränkungen ausgenommen werden.
Auch Hersteller sollen stärker verpflichtet werden, Datenschutzfunktionen zu integrieren und heimliche Gesichtserkennung zu verhindern.
Parlament soll über Vorschlag beraten
Als nächsten Schritt plant Pröll eine parlamentarische Enquete. Fachleute aus Datenschutz, Wissenschaft und Technik sollen gemeinsam mit politischen Vertretern über mögliche gesetzliche Regelungen diskutieren.
Die vorgeschlagenen Maßnahmen sind noch nicht beschlossen. Konkrete Einführungstermine und endgültige Kontrollmechanismen stehen derzeit nicht fest.
Bereits heute sind bestimmte heimliche Aufnahmen nach geltendem Recht unzulässig. Das neue Modell soll zusätzliche Klarheit beim Einsatz moderner Kamerabrillen schaffen.

