Volksanwaltschaft fordert mehr Selbstbestimmung bei Erwachsenenvertretung

Die österreichische Volksanwaltschaft kritisiert, dass Menschen mit gerichtlich bestellten Erwachsenenvertreterinnen oder Erwachsenenvertretern bei wichtigen Entscheidungen über ihr eigenes Leben teilweise nicht ausreichend einbezogen würden. Volksanwalt Bernhard Achitz sprach die Problematik am 19. Oktober bei einem Termin in Genf an.

Nach Angaben der Volksanwaltschaft gehen wiederholt Beschwerden von Betroffenen ein, die berichten, dass Entscheidungen über Wohnen, Betreuung oder medizinische Fragen ohne ausreichende Beteiligung getroffen worden seien. Dabei handelt es sich um Beschwerden und Beobachtungen der Volksanwaltschaft, nicht um Feststellungen gegen sämtliche Erwachsenenvertretungen in Österreich.

Entscheidungen über Wohnen und Betreuung in der Kritik

Die Volksanwaltschaft berichtet unter anderem von Fällen, in denen Betroffene nach eigenen Angaben dazu gedrängt worden seien, ihre Wohnung aufzugeben und in eine Betreuungseinrichtung zu übersiedeln.

Auch aus Alten- und Pflegeheimen gebe es Berichte, wonach bei medizinischen Entscheidungen teilweise vor allem die Erwachsenenvertretung einbezogen werde, obwohl die betroffene Person selbst entscheidungsfähig sei. Die Volksanwaltschaft fordert deshalb, den Willen der Betroffenen stärker zu berücksichtigen und vorhandene Möglichkeiten unterstützter Kommunikation auszuschöpfen.

Kritik an mangelndem persönlichen Kontakt in Wien

Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die Zahl der betreuten Personen. Nach Angaben der Volksanwaltschaft vertreten einzelne Kanzleien in Wien mehrere hundert Menschen gleichzeitig.

Dadurch seien persönlicher Kontakt und Erreichbarkeit teilweise unzureichend. Spezialisierte Erwachsenenschutzvereine könnten aufgrund begrenzter Kapazitäten ebenfalls nicht alle Betroffenen übernehmen.

Die Kritik bedeutet jedoch nicht, dass diese Probleme bei allen Rechtsanwälten, Erwachsenenvertretern oder Betreuungseinrichtungen auftreten.

Unterstützte Entscheidungsfindung soll gestärkt werden

Die Volksanwaltschaft verweist außerdem auf sogenannte Unterstützungskreise. Angehörige, Freunde und soziale Dienste sollen Menschen dabei unterstützen, Entscheidungen möglichst selbst zu treffen, bevor eine umfassendere Erwachsenenvertretung erforderlich wird.

Nach Einschätzung der Volksanwaltschaft werden solche Unterstützungsangebote bislang nicht konsequent genug genutzt. Bereits im August hatte Achitz gefordert, Erwachsenenvertretungen möglichst nur als letztes Mittel einzusetzen.

Ergebnisse einer Schwerpunktprüfung für 2027 angekündigt

Die Volksanwaltschaft und ihre Kommissionen untersuchen derzeit in einer Schwerpunktprüfung, wie Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen unterstützte Kommunikation einsetzen und ob Betroffene ausreichend in Entscheidungen einbezogen werden.

Die Ergebnisse dieser Untersuchung sollen 2027 vorgestellt werden. Die aktuelle Mitteilung schafft keine neuen Ansprüche, Förderungen oder Antragsfristen für Betroffene.

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